Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, unverzüglich Notfallarzt benachrichtigen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus.
Einer der nächsten Angehörigen, ein Verwandter oder der Bestatter meldet den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes mit Familienbüchlein und Niederlassungsausweis.
Überdenken Sie die Bestattungsform: Kremation oder Erdbestattung.
Ist ein Testament / Ehe- oder Erbvertrag vorhanden?
Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Bei einem persönlichen Gespräch geht der Bestatter auf Ihre Wünsche ein und berät Sie kompetent bei allen auftretenden Fragen.
Er informiert Sie über die anfallenden Kosten und Drittleistungen.
Falls Erben/Angehörige die Bestattung nicht finanzieren, betreffend Finanzierung unbedingt mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufnehmen und keine Aufträge selber erteilen.
Wenn erwünscht, hilft der Bestatter bei allen persönlichen Drucksachen wie Leidzirkulare, Zeitungsinserate und spätere Danksagungskarten.
Die Gemeindeverwaltung Spiez ist die Koordinationsstelle für alle Bestattungszeiten. Bestattungswünsche können Sie dort deponieren (Abteilung Sicherheit, sicherheit@spiez.ch, 033 655 33 48).
Bitte kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung Spiez (Abteilung Sicherheit) auch, wenn die Bestattung nicht in der Wohngemeinde stattfindet.
Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls wird die Abteilung Sicherheit mit den Angehörigen einen Termin vereinbaren.
Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder gewünschter Person betreffend Datum, Zeit und Ablauf der Trauerfeier.
Evtl. Lebenslauf der verstorbenen Person mitbringen.
Möchten Sie nach der Trauerfeier die nächsten Verwandten zu einem Imbiss einladen, bitte das Restaurant Ihrer Wahl benachrichtigen.
Besteht eine Lebensversicherung, muss der Tod unverzüglich bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Auch Krankenkasse, Pensionskasse, AHV oder andere zusätzlich abgeschlossene
Leistungen sind zu beachten.
Nicht vergessen:
Weitermelden an Post, BKW und Wasserversorgung, Telefon- und Fernsehanbieter. Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Bank unverzüglich über den Todesfall zu
benachrichtigen (z. B. notarielle Kontosperrung).